Was bedeutet Wahlpraxis?

Unsere Praxis ist eine Wahleinrichtung. Das bedeutet, dass die Honorarnote am Ende der Therapie vom Patienten beglichen wird und eine anteilige Kostenrückerstattung durch die jeweilige Krankenkasse beantragt werden kann. Der Selbstbehalt ist vom Patient selber zu tragen oder kann von einer privaten Versicherung übernommen werden.

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